Aktuell
Anfang Oktober: Umstellung unserer EDV
Liebe Mitglieder,
zu Anfang Oktober 2025 führen wir eine neue Software ein. Diese umfasst alle Vorgänge von der Mitgliederverwaltung, über die Beratung in den Beratungszentren bis zur Bearbeitung Ihrer Anliegen durch die Rechtsberater:innen in unserer Geschäftsstelle. Dadurch können wir auch unseren Service zeitgemäß weiterentwickeln.
Bitte beachten Sie:
- Während der Umstellung und in der ersten Zeit danach kann es zu Beeinträchtigungen und auch zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
- Am Samstag, den 4. Oktober bleiben alle Beratungszentren und die Geschäftsstelle aufgrund der Umstellung geschlossen.
- Am Montag, den 6. Oktober bleibt nur die Geschäftsstelle geschlossen, in den Beratungszentren finden die Beratungen statt.
- Ab dem 7. Oktober starten wir dann mit der neuen Software und stehen Ihnen zu den üblichen Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.
Sie finden hier aktuelle Informationen zu:
BGH-Urteil ermöglicht Eigenbedarfskündigung bei Verkaufsabsicht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hält in seinem jüngsten Urteil vom 24.09.2025 (VIII ZR 289/23) eine Eigenbedarfskündigung für grundsätzlich zulässig, wenn der Vermieter seine eigene Wohnung im selben Haus umbauen möchte, um sie danach zu verkaufen. Das Gericht müsse dann nur prüfen, ob dieses grundsätzlich berechtigte Interesse konkret von „ernsthaften, vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen“ getragen ist, so der BGH. Der Berliner Mieterverein sieht die diesem Urteil zugrunde liegende Gewichtung des Verwertungsinteresses mit großer Sorge: „Wer eine Mieterin aus ihrer Wohnung wirft, um selbst dort unterzukommen, weil er die eigene Wohnung gewinnbringend verkaufen will, handelt schlicht unsozial – ein solches Vorgehen darf kein berechtigtes Interesse für eine Kündigung begründen“, so BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels
Weitere Infos unter: PM zum BGH Urteil
Berlin, den 2.10.2025
Wer Wasser und Wärme nicht gewährt, muss harte Konsequenzen spüren
Am Kreuzberger Hafenplatz droht die Wasserversorgung für rund 1000 Menschen zu kippen – ein Skandal, der die Abgründe des Wohnungsmarkts zeigt. Eigentümer:innen lassen Häuser verfallen oder riskieren durch unterlassene Zahlungen die Versorgung von Mieter:innen. Der BMV fordert endlich konsequentes Handeln: Wer Wasser und Wärme verweigert, muss mit Besitzentzug und Treuhandverwaltung rechnen.
Weitere Infos unter: PM zur Versorgungsgefährdung am Hafenplatz
Berlin, den 30.9.2025
Deutsche Wohnen & Co Enteignen legt fundierten Vorschlag vor
„Heute ist ein guter Tag für Berlin. Endlich liegt ein fundierter Gesetzesentwurf vor, mit dem über die rechtlichen Schritte zur Vergesellschaftung diskutiert werden kann. Wir danken der Initiative für ihre unermüdliche Arbeit trotz der Ignoranz der Landesregierung gegenüber dem gewonnenen Volksentscheid“ so Ulrike Hamann-Onnertz, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, auf der Pressekonferenz der Initiative Deutsche Wohnen & Co Enteignen am heutigen vierten Jahrestag des gewonnenen Volksentscheids.
Weitere Infos unter: PM zum Gesetzentwurf
Berlin, den 26.9.2025
Kampagne „Grüne Flächen retten – Hitzeschutz jetzt!“ gestartet
Der Berliner Mieterverein unterstützt die vom BUND Berlin und der Landesarbeitsgemeinschaft für Naturschutz gestartete Kampagne „Grüne Flächen retten – Hitzeschutz jetzt!“. Ziel ist es, die dringende Notwendigkeit von Klimaanpassungen im Wohnbereich für Mieter:innen und Stadtbewohner:innen hervorzuheben. Klimaschutz und Klimaanpassungen müssen ebenso wie die Wohnraumsicherung wichtige Themen im Wahlkampf für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus 2026 sei.
Weitere Infos unter: PM zur Kampagne
Berlin, den 16.9.2025
Änderung in der Geschäftsführung des BMV
Nach 3,5 Jahren erfolgreicher Tätigkeit verabschiedet sich Frau Dr. Ulrike Hamann-Onnertz zum 17. Oktober 2025 aus der Geschäftsführung des Berliner Mietervereins.
Wibke Werner und Sebastian Bartels bedauern den Weggang von Frau Dr. Hamann-Onnertz und danken ihr für die äußerst kollegiale Zusammenarbeit in den vergangenen drei Jahren.
Weitere Infos unter: PM zur Änderung in der Geschäftsführung
Berlin, den 16.9.2025
Steigende Angebotsmieten müssen endlich wirksam gebremst werden
„Es ist höchste Zeit, Verstöße gegen die Mietpreisbremse wirksam zu ahnden und den unlauteren Geschäften mit der Vermietung zu völlig überhöhten Mieten endlich ein Ende zu setzen“, fordert die Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins Wibke Werner angesichts der heutigen Auftaktveranstaltung der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingerichteten Expertengruppe Mietrecht.
Weitere Infos unter: PM zur Epert:innenkommission Mietrecht
Berlin, den 29.8.2025
Indexmietverträge: zunehmender Trend Berliner Mieterverein sieht dringenden Regelungsbedarf
„Wir beobachten eine Zunahme von Indexmietverträgen in unseren Beratungen“ erklärt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. Das ist problematisch, da sich Indexmieterhöhungen ausschließlich nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindex richten und bei entsprechendem Anstieg des Indexes zu deutlich stärkeren Mieterhöhungen führen als bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB.
„Bei einer Indexmieterhöhung müssen Vermietende weder die ortsübliche Vergleichsmiete noch die Kappungsgrenze beachten, nach der bei Mieterhöhungen gem. § 558 BGB in Berlin die Miete in drei Jahren um maximal 15 Prozent steigen darf“, ergänzt Wibke Werner. Einzige Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag eine wirksame Indexklausel vereinbart ist und dass zwischen zwei Mieterhöhungen die Miete 12 Monate unverändert gewesen sein muss.
Weitere Infos unter: Indexmietverträge: zunehmender Trend
Berlin, den 29.08.2025
Gemeinsamer Appell: Notlage für Verbraucherzentrale abwenden
Angesichts des Senatsentwurfs zum Doppelhaushalt und der möglichen gravierenden Folgen für die Verbraucherzentrale Berlin äußern sich die unterzeichnenden Mitgliedsverbände der Verbraucherzentrale Berlin e. V. wie folgt:
Die Verbraucherzentrale Berlin e. V. ist die erste Anlaufstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher in Berlin und ihre nicht zuletzt durch die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln sichergestellte Anbieterunabhängigkeit ist die essenzielle Grundlage ihrer Arbeit. Mit niederschwelligen Angeboten erreicht sie viele Bürgerinnen und Bürger Berlins, verhilft ihnen zu ihrem Recht, berät und klärt zu Gefahren auf. Die Verbraucherzentrale ist eine der drei vertrauenswürdigsten Institutionen Deutschlands und trägt erheblich zum Vertrauen in staatliches und privatwirtschaftliches Handeln bei.
Weitere Infos unter: Notlage für Verbraucherzentrale abwenden
Berlin, den 25.08.2025
Datenerhebungen für den Berliner Mietspiegel 2026 beginnen Berliner Mieterverein bittet um Mitwirkung für einen rechtssicheren Mietspiegel
Die Datenerhebungen für den Berliner Mietspiegel 2026 haben begonnen. In den nächsten Tagen werden zufällig ausgewählte Vermieterinnen und Mieter:innen angeschrieben und zu den Ausstattungen ihrer Wohnungen befragt. Der Berliner Mieterverein bittet, sich an den Erhebungen zu beteiligen und die Fragebögen auszufüllen.
Weitere Infos unter: Berliner Mieterverein bittet um Mitwirkung für einen rechtssicheren Mietspiegel
Berlin, den 20.08.2025
Immobilienmarktbericht 2024: Weiterhin steigende Preise bei Wohnimmobilien halten Druck auf Berliner Wohnungsmarkt hoch
„Ausgerechnet im Segment „Mietwohnungen“ sind die Kaufpreise und Kauffälle bei Grundstücken und Immobilien im Jahr 2024 erneut gestiegen, wohingegen bei Gewerbeimmobilien die Preisentwicklung leicht rückläufig ist. Die dadurch steigenden Bodenrichtwerte verschärfen die Rahmenbedingungen zur Errichtung bezahlbaren Wohnraums durch Um- und Neubau“, sagt Wibke Werner, Geschäftsführerin des BMV zum gestern veröffentlichten Immobilienmarktbericht 2024 des Gutachterausschusses für Grundstückwerte Berlin. Der Immobilienmarktbericht zeigt, dass der Geschosswohnungsbau – also Baugrundstücke und bebaute Objekte für Mietwohnungen – weiterhin auf einem hohen Preisniveau liegt. Das bleibt nicht ohne Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit neuer Mietwohnungsprojekte und hält auch im Bestand den Druck auf die Mieten hoch.
Weitere Infos unter: Immobilienmarktbericht 2024: Weiterhin steigende Preise bei Wohnimmobilien halten Druck auf Berliner Wohnungsmarkt hoch
Berlin, den 13.08.2025
Senat streicht WBS-Quote und Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im Wohnungsbündnis: Der Senat kündigt den sozialen Mieterschutz auf
„Der Senat entzieht dem Bündnis für bezahlbares Wohnen jene sozialen Schrauben, die einige verantwortungslose Wohnungsunternehmen im Vorfeld längst gelockert hatten“, bilanziert Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). Das Versprechen, 40 Prozent der freiwerdenden Wohnungen an WBS-Berechtigte zu vergeben, ist ohnehin überwiegend nicht eingehalten worden.
Weitere Infos unter: Der Senat kündigt den sozialen Mieterschutz auf
Berlin, den 16.07.2025
Wir brauchen dringend eine Preiskontrolle für die Wärmelieferung!
Ruth Carcassonne (Berlin-Mariendorf) –
Jasmina Rühl (Berlin-Schöneberg) –
Knut Unger (MV Witten) –
Sebastian Bartels (BMV)
Weitere Infos unter: Wir brauchen dringend eine Preiskontrolle für die Wärmelieferung!
Berlin, 7.2.2024 und 8.2.2024
Mietenstopp muss in den Koalitionsvertrag: Kampagne Mietenstopp stellt fünf Forderungen an die neue Bundesregierung – vier Meter hohe Mietenstopp-Hand vor Bundestag
Deutschlands Mieterinnen und Mieter können nicht mehr – für eine neue Bundesregierung muss es das oberste Ziel sein, die soziale Frage unserer Zeit nach bezahlbarem Wohnen zu lösen. Dafür braucht es dringend einen flächendeckenden Mietenstopp für sechs Jahre, wie die überparteiliche, bundesweite Kampagne Mietenstopp heute vor dem Reichstag in Berlin gefordert hat. Eine vier Meter hohe Mietenstopp-Hand symbolisierte bei der Aktion, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Senat zahlt Mitgliedsbeiträge im Mieterverein für Leistungsberechtigte
nach SGB II, SGB XII und AsylbLG
Sie haben eine Mieterhöhung, eine Modernisierungsankündigung, eine Betriebskostenabrechnung oder gar die Kündigung bekommen oder sonst Stress mit dem Vermieter und kein Geld für einen Anwalt?
Seit Anfang 2019 ist das kein Problem mehr. Das Jobcenter zahlt die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein e.V., wenn Beratungsbedarf besteht.
Der Mieterverein berät vom ersten Tag der Mitgliedschaft an zu allen mietrechtlichen Problemen. Bei Bedarf wird der Schriftwechsel mit dem Vermieter übernommen. In der Mitgliedschaft ist auch eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Für alle Streitfälle, die nach einer dreimonatigen Wartefrist entstehen, wird das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abgedeckt.
Wichtig: Erforderlich ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Jobcenters (bzw. des sonstigen Leistungsträgers). Diese muss dann direkt mit der Beitrittserklärung zum Mieterverein vorgelegt werden. Wer schon Mitglied ist und Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bezieht, sollte sich die Zustimmungserklärung möglichst rasch besorgen. Die Mitgliedsbeiträge werden übernommen und direkt vom Senat gezahlt. Die Kostenübernahme erfolgt für zwei Jahre, kann aber um ein Jahr verlängert werden.
Hier finden sich weitere Informationen zu diesem Leistungsangebot
02.10.2025