Aktuell
Sie finden hier aktuelle Informationen zu:
Eigenbedarfskündigungen als strukturelles Problem: Berliner Mieterverein legt Auswertung von rund 550 Beratungsfällen vor
Der Berliner Mieterverein (BMV) warnt vor einem weiteren Anstieg von Eigenbedarfskündigungen in Berlin. Eine neue Auswertung von 551 Rechtsberatungsfällen aus den Schwerpunktjahren seit 2020 zeigt: Eigenbedarf ist längst kein Randphänomen mehr, sondern eine der direktesten Formen der Verdrängung von Mieter:innen auf dem Berliner Wohnungsmarkt – häufig verbunden mit Missbrauch in Form von vorgeschobenem Eigenbedarf und hohen Renditeerwartungen der Eigentümer:innen.
Weitere Infos unter: Eigenbedarfskündigungen als strukturelles Problem
Berlin, den 11.12.2025
Aktualisierung der AV-Wohnen: Für die betroffenen Mieter:innen-Haushalte ein Schlag ins Gesicht
Angesichts der gestern im Berliner Senat beschlossenen aktualisierten Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung (AV-Wohnen) kommentiert Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins:
„Die Haushalte mit geringen Einkommen werden wieder einmal im Regen stehen gelassen“.
Weitere Infos unter: Aktualisierung der AV-Wohnen
Berlin, den 10.12.2025
Der BMV stellt seine Auswertung zu Eigenbedarfskündigungen vor: Die Verteidigung gegen Eigenbedarf zahlt sich oft aus
Der BMV stellt seine Auswertung zu Eigenbedarfskündigungen vor:
Die Verteidigung gegen Eigenbedarf zahlt sich oft aus:
Pressegespräch am Donnerstag, den 11. Dezember um 10.00 Uhr in der Geschäftsstelle des BMV, Spichernstraße 1 in 10777 Berlin
Weitere Infos unter: Der BMV stellt seine Auswertung zu Eigenbedarfskündigungen vor
Berlin, den 08.12.2025
Habersaathstraße 40-48 erneut vor Gericht: Dritte Räumungsklage abgewiesen
Heute fällte das Amtsgericht Mitte ein wegweisendes Urteil im Zusammenhang mit der dritten Kündigungswelle in der Habersaathstraße 40–48. Gegenstand des Verfahrens war eine Räumungsklage der Eigentümer:in Arcadia Estate gegen eine von fünf verbliebenen Langzeitmieter:innen des ehemaligen Wohnheims der Charité. Die Klage wurde abgewiesen, zugleich wurde der Widerklage der Mieterin auf Gewährung einer vertragsgemäßen Beheizung der Wohnungen stattgegeben.
Weitere Infos unter: Habersaathstraße 40-48 erneut vor Gericht
Berlin, den 03.12.2025
DMB-Mietenmonitor Berlin 2025: Randbezirke geraten unter Druck
Die heute vom Deutschen Mieterbund veröffentlichten Ergebnisse des Mietenmonitor Berlin 2025 zeigen die zugespitzte Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt erneut eindrücklich. Viele Angebotsmieten liegen deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Gleichzeitig wird die Mietpreisbremse bei einem erheblichen Teil der Fälle mutmaßlich nicht eingehalten.
Weitere Infos unter: PM zum DMB-Mietenmonitor Berlin 2025
Berlin, den 02.12.2025
Mietenstopp muss in den Koalitionsvertrag: Kampagne Mietenstopp stellt fünf Forderungen an die neue Bundesregierung – vier Meter hohe Mietenstopp-Hand vor Bundestag
Deutschlands Mieterinnen und Mieter können nicht mehr – für eine neue Bundesregierung muss es das oberste Ziel sein, die soziale Frage unserer Zeit nach bezahlbarem Wohnen zu lösen. Dafür braucht es dringend einen flächendeckenden Mietenstopp für sechs Jahre, wie die überparteiliche, bundesweite Kampagne Mietenstopp heute vor dem Reichstag in Berlin gefordert hat. Eine vier Meter hohe Mietenstopp-Hand symbolisierte bei der Aktion, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann.
Senat zahlt Mitgliedsbeiträge im Mieterverein für Leistungsberechtigte
nach SGB II, SGB XII und AsylbLG
Sie haben eine Mieterhöhung, eine Modernisierungsankündigung, eine Betriebskostenabrechnung oder gar die Kündigung bekommen oder sonst Stress mit dem Vermieter und kein Geld für einen Anwalt?
Seit Anfang 2019 ist das kein Problem mehr. Das Jobcenter zahlt die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein e.V., wenn Beratungsbedarf besteht.
Der Mieterverein berät vom ersten Tag der Mitgliedschaft an zu allen mietrechtlichen Problemen. Bei Bedarf wird der Schriftwechsel mit dem Vermieter übernommen. In der Mitgliedschaft ist auch eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Für alle Streitfälle, die nach einer dreimonatigen Wartefrist entstehen, wird das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens abgedeckt.
Wichtig: Erforderlich ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des Jobcenters (bzw. des sonstigen Leistungsträgers). Diese muss dann direkt mit der Beitrittserklärung zum Mieterverein vorgelegt werden. Wer schon Mitglied ist und Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG bezieht, sollte sich die Zustimmungserklärung möglichst rasch besorgen. Die Mitgliedsbeiträge werden übernommen und direkt vom Senat gezahlt. Die Kostenübernahme erfolgt für zwei Jahre, kann aber um ein Jahr verlängert werden.
Hier finden sich weitere Informationen zu diesem Leistungsangebot
11.12.2025




